Schlussplädoyers im Breivik-Prozess

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    • 21.06.12
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Schlussplädoyer

Staatsanwalt: Breivik nicht zurechnungsfähig

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Oslo - Die Osloer Staatsanwaltschaft hält Anders Behring Breivik für nicht zurechnungsfähig und hat auf die Zwangseinweisung des norwegischen Massenmörders plädiert.

© dpa

Der Prozess gegen Anders Breivik neigt sich dem Ende.

Zum Schluss des Verfahrens zur Ermordung von 77 Menschen durch Breivik vor elf Monaten sagte der Ankläger Svein Holden am Donnerstag, Zweifel am psychischen Zustand müssten dem Täter zugutekommen.

Breivik hatte am 22. Juli 2011 erst acht Menschen durch eine Autobombe in Oslo getötet. Danach brachte er bei einem Massaker auf der Insel Utøya 69 Teilnehmer eines sozialdemokratischen Jugendlagers um. Das Urteil soll am 20. Juli oder am 24. August verkündet werden.

Zuvor hatten die Staatsanwälte Inga Bejer Engh und ihr Kollege Svein Holden die politische Erklärungen von Breivik als Fantasiegebilde eingestuft. Im Schlussplädoyer im Prozess wegen der Ermordung von 77 Menschen sagte Anklägerin Inga Bejer Engh am Donnerstag vor dem Osloer Gericht, Breiviks behauptete Zugehörigkeit zu einem „Orden der Tempelritter“ als politischem Netzwerk sei frei erfunden. In Wirklichkeit sei er von „Gewalt- und Mordphantasien“ angetrieben gewesen. Der Mord vor elf Monaten wurde von der Staatsanwaltschaft als „nationales Trauma“ für Norwegen eingestuft.

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Zu Beginn des Schlussplädoyers sagte die Anklägerin, der eigentliche Mittelpunkt des zehnwöchigen Verfahrens seien die Überlebenden und Hinterbliebenen des Massakers gewesen. Sie hätten mit ihren Aussagen für einen „angemessenen und würdigen Verlauf“ gesorgt.

Der 33 Jahre alte Islamhasser hatte am 22. Juli 2011 in Oslo acht Menschen mit einer Autobombe getötet. Danach starben 69 Teilnehmer eines sozialdemokratischen Jugendlagers bei dem von Breivik mit zwei Schusswaffen begangenen Massaker auf der Insel Utøya.

Nach dem Plädoyer der Verteidiger und einem Schlusswort von direkt berührten Überlebenden sowie Opfer-Angehörigen bekommt Breivik die Gelegenheit zu einem Schlusswort. Er hat dafür eine Stunde Redezeit verlangt. Das Urteil soll entweder am 20. Juli oder am 24. August verkündet werden.

dpa

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