Zwei wackelige Alibis im Missbrauchs-Prozess gegen Bauarbeiter 

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    • 18.06.12
    • Rotenburg

Zwei wackelige Alibis im Missbrauchs-Prozess gegen Bauarbeiter

Fulda/Bebra. Im Prozess gegen einen Bauarbeiter (48) aus Bebra, der angeklagt ist, seine zur Tatzeit nicht einmal 13 Jahre alte Stieftochter 20 Mal vergewaltigt zu haben, wird es für das Landgericht Fulda immer schwieriger, die Übersicht zu bewahren.

Zwei Zeugen gaben dem Angeklagten gestern ein Alibi. Das heute 19 Jahre alte Opfer nannte die Alibis falsch. Nach der Überzeugung der Staatsanwältin Heike Meeuw-Wilken hatte der Angeklagte in der gemeinsamen Wohnung von Juli 2002 bis Juni 2006 etwa 20 Mal Sex mit seiner Stieftochter. Zu diesem Zeitpunkt war das Mädchen acht bis zwölf Jahre alt.

Der Bruder des Angeklagten, ein 43 Jahre alter Unternehmer, der einen Kurierdienst in Montreux (Schweiz) betreibt, sagte gestern nun aus, der Angeklagte habe von Oktober 2005 bis Juli 2007 bei ihm in der Schweiz gelebt, um als Kurierfahrer zu arbeiten und Geld zu seiner Familie nach Bebra zu schicken. In diesem Zeitraum sei er zwar mehrere Mal zu seiner Mutter nach Serbien gefahren, habe aber nicht seine Ehefrau und seine beiden Stieftöchter in Bebra besucht.

Die Familie habe ihn jedoch dreimal in der Schweiz besucht. Der Unternehmer erklärte, er sei gern aus der Schweiz gekommen, um für seinen Bruder auszusagen: „Ich habe selbst drei Töchter. Wenn ich den geringsten Zweifel an der Unschuld meines Bruders hätte, säße ich nicht hier“, sagte der Bruder.

Während der fast zwei Jahre seines Aufenthalts in der Schweiz habe der Angeklagte Kost und Logis und einen Lohn von 500 bis 1000 Franken im Monat erhalten, erklärte der Unternehmer. Im gleichen Zeitraum bezog der Angeklagte allerdings Hartz-IV in Bebra. „Um die Angaben bei den Behörden hat sich meine damalige Ehefrau gekümmert“, entschuldigte sich der Angeklagte.

Eine 32 Jahre alte Frau, die über Jahre hinweg mit im Haushalt des Angeklagten und seiner Familie lebte, sagte ebenfalls aus, sie sei sicher, dass der Angeklagte während seines Aufenthalts in der Schweiz kein einziges Mal zu seiner Familie nach Bebra gekommen sei. Daran gebe es keinen Zweifel.

Auf mehrmaliges Nachfragen der Vorsitzenden Richterin Michaela Kilian-Bock blieben beide Zeugen dabei, dass der Angeklagte von Oktober 2005 bis Juli 2007 ganz sicher nicht in Bebra gewesen sei.

Das mutmaßliche Opfer blieb gestern bei seiner Aussage: Der Stiefvater sei zwar tatsächlich einen langen Zeitraum in der Schweiz gewesen. Während dieser Zeit sei er allerdings etwa fünfmal zuhause gewesen, jeweils etwa für eine Woche. Da sei sie sich ganz sicher, sagte die 19-Jährige. In einem der Heimataufenthalte seien ihre Mutter und ihr Stiefvater bei der Hartz-IV-Behörde gewesen.

Die Frage der Vorsitzenden Richterin an die 19-Jährige, warum sie in früheren Aussagen nie etwas von einer längeren Abwesenheit ihres Stiefvaters gesagt habe, blieb im Raum. Die Hauptbelastungszeugin korrigierte sich in einem Punkt: Es könne sein, dass die Zahl der Vergewaltigungen unter 20 gelegen habe. Sie habe aber deutlich über zehn betragen. Die Verhandlung wird fortgesetzt.

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