Im Alltag ändert das für die Prüfer aber zunächst nicht viel. „Probefahrten haben wir vorher auch schon gemacht“, erklärt Roland Kraft, mit Knut Schilling zusammen Geschäftsführer der Dekra-Prüfstelle in Bad Hersfeld. Wichtig ist für ihn, dass die Bewertung der Mängel nun per Gesetz vereinheitlicht ist, egal wer prüft.
Dass nun auch kleinere Mängel wie falsch eingestellte Scheinwerfer dazu führen können, dass einem Wagen die Plakette verweigert wird – Kraft setzt auf die Einsicht der Wagenhalter. Die Dekra zeige sich da kulant: „Dann stellen wir dem Kunden die Scheinwerfer kurz richtig ein oder schicken sie zur Werkstatt gegenüber, und dann wird weiter geprüft.“
Ohnehin reagierten viele Kunden mit Verständnis, wenn man sie beiseite nehme und ihnen die Mängel erkläre, sagt Hartmut Schröder, Prüfingenieur im Ingenieurbüro Gerlach und Schröder in Lis-penhausen. „Bei anderen merkt man: Die wollen nur die Plakette, der Rest ist ihnen egal. Da braucht es dann schon mal ein paar nette, erklärende Worte.“ Auch sein Kollege Roland Kraft bestätigt: „Natürlich sind die Kunden wenig begeistert, wenn sie mehr für die Hauptuntersuchung zahlen müssen, weil sie den Termin überzogen haben.“ Insgesamt aber, da sind sich Kraft und Schröder einig, seien die Änderungen „nicht so dramatisch“.
Rolf Göthling, Pressesprecher des Tüv Hessen, betont, dass der Tüv die Regeln nicht selbst mache: „Wir folgen der Gesetzgebung.“
Von Rainer Henkel


























