Einer der beiden verschwindet sogar im Badezimmer und erscheint kurz darauf frisch geduscht im Bademantel des Wohnungseigentümers. Darauf werden der Franzose und sein deutscher Kollege unsicher.
Plötzliche Attacke
Gegen drei Uhr ergreift einer der beiden Fremden plötzlich einen heißen Kaminschürhaken und schlägt auf den Franzosen ein. Als ihm der Kollege zu Hilfe kommen will, greift auch der zweite Fremde in das Geschehen ein und stößt ihn in einen Korbsessel. Dort wird er in halb liegender Position von dem Schausteller mit einer Holzskulptur geschlagen, kann aber die Schläge abmildern.
Vor allem der Franzose erleidet durch den Angriff der beiden Männer mehrere Schlag-, Schürf- und Brandwunden. Wegen gefährlicher Körperverletzung war der Gebäudereiniger im September 2011 vom Amtsgericht Schwalmstadt zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis, sein Bekannter zu acht Monaten, beides auf Bewährung, verurteilt worden.
Dagegen hatten beide Berufung vor dem Marburger Landgericht eingelegt. Auf Grund ihres Geständnisses und der starken Alkoholisierung von 2,5 Promille milderte Richter Carsten Paul das Urteil auf ein Jahr mit Bewährung für den zweifach vorbestraften Gebäudereiniger und eine Geldstrafe von 3600 Euro für den bislang unbelasteten Schausteller ab.
Schmerzensgeld
Der Gebäudereiniger muss außerdem 2500 Euro Schmerzensgeld an den Franzosen zahlen. Die weiteren Schadensersatzforderungen beider Geschädigten müssen nun auf zivilrechtlichem Weg festgestellt werden.
Da beide Parteien auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil rechtskräftig.
Von Alfons Wieber


























