Die Frau hätte sich ihre Verletzungen nicht selber zufügen können, sagte er. Die Darstellung des Angeklagten, beide hätten gemeinsam aus dem Leben scheiden wollen, sei extrem abwegig. 13 tiefe Messerstiche in die Brust aus verschiedenen Richtungen - das sei laut Gutachter unmöglich, so der Staatsanwalt. Vielmehr müsse ein brutaler Kampf stattgefunden haben. Die Schnitte an den Unterarmen der Frau und das zerrissene T-Shirt seien Abwehrzeichen.
Lesen Sie auch: Bluttat im Zellersgrund
Der Verteidiger blieb bei der Version seines Mandanten, die Frau sei bereits tot gewesen, als dieser auf sie einstach. Sein Mandant sei heroinabhängig, alkoholkrank und spielsüchtig - er habe im Affekt zugestochen und sei zur Tatzeit vermindert schuldfähig gewesen. Der Anwalt beantragte die dauerhafte Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie. Das Urteil soll am Donnerstag gesprochen werden. Zuerst war der Mann wegen Mordes aus Heimtücke angeklagt, aber nun wertet der Staatsanwalt die Tat als Totschlag.
Fotos aus dem Archiv: Prozessauftakt gegen Hersfelder
Der Anwalt plädierte auf Freispruch, allenfalls auf Totschlag in minder schwerem Fall. (dpa)





























