Ab Januar dürfen sich Hauseigentümer ihren Kaminkehrer frei suchen. Durch das geänderte Schornsteinfeger-Handwerksgesetz geht aber auch die Verantwortung auf sie über. Sie müssen sich selbst kümmern und einen Feger beauftragen. Hoheitliche Aufgaben unterliegen dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.
Wenige achten auf Preis
Jürgen Schmidt, in dieser Funktion zuständig für Teile der Bad Hersfelder Innenstadt und die Gemeinde Friedewald, glaubt, dass es eine große Zahl von Kunden gibt, die „nicht wechseln wollen, weil sie sich nicht vorstellen können, dass andere Anbieter billiger sind.“ Wenige, so stellt er sich vor, achten genau auf den Preis. Eine nicht unerhebliche Anzahl der Hauseigentümer wartet zunächst einmal ab.
Sein Ronshäuser Kollege Rainer Brall, der in Rotenburg, Bebra und Alheim kehrt, glaubt: „Einige Betriebe müssen jetzt noch kundenorientierter werden. Es geht nicht, dass der Kunde zu einem bestimmten Zeitpunkt zu Hause zu sein hat. Der Schornsteinfeger muss sich dann eben per E-Mail oder telefonisch anmelden und auf den Kunden einstellen. Service wird künftig größer geschrieben.“
Bescheid bis Ende 2012
Um die Bürger auf ihre neue Wahlfreiheit vorzubereiten, erhält jeder Hauseigentümer bis Ende des Jahres einen so genannten Feuerstättenbescheid. Darin steht, welche Anlagen es gibt und welche Aufgaben zu erledigen sind. ZUM TAGE HINTERGRUND, SEITE 2
Von Rainer Henkel und Anke Laumann























