Der junge Mann sitzt seit Anfang Dezember in Untersuchungshaft. Ihm werden alle sexuellen Handlungen vorgeworfen, die man sich vorstellen könne, sagte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft. Das reiche von Selbstbefriedigung vor den Jungen bis hin zu beischlafähnlichen Handlungen.
„Da der junge Mann zu den Tatzeiten teilweise jünger als 19 Jahre gewesen ist, wird das Jugendrecht zur Anwendung kommen“, sagte Heblik. Zu ersten Fällen soll es im Jahr 2003 gekommen sein.
Die Höchststrafe im Jugendstrafrecht beträgt zehn Jahre Haft. Diese Höchststrafe werde bei schwersten Delikten wie Mord verhängt.
Dem 24-Jährigen wird außerdem vorgeworfen, in der Zeit vor der Verhaftung Zeugen massiv bedroht zu haben. Neben der Wiederholungsgefahr war die Verdunkelungsgefahr entscheidender Grund für die Verhaftung. „Wenn Zeugen bedroht werden und sie deshalb keine Aussage machen, gehen uns Beweise verloren“, hatte die Staatsanwaltschaft im Dezember erklärt.
Bei der Verhaftung war auch der Computer des Beschuldigten beschlagnahmt worden. Er kommt aus der Gemeinde Nentershausen. Nach Informationen unserer Zeitung war er dort in Vereinen aktiv: bei der Feuerwehr und im Fußballverein. Er soll Jungen zu Auswärtsspielen gefahren haben. hintergrund, zum Tage
Von René Dupont























