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NRW-Umweltminister Remmel im Interview: Neuhof/Werra-Pipeline nur, wenn Weiterbau garantiert ist

„Wir brauchen gesundes Wasser“

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düsseldorf / Philippsthal. Viele im Regionalrat Ostwestfalen-Lippe sind sauer: 2007 hat das Gremium gegen den Bau einer Salzwasser-Fernleitung gestimmt, die Werra und Weser noch ein paar hunderttausend Kubikmeter Salzwasser aus dem Süden bringt. Jetzt hat die Bezirksregierung Detmold zur Planfeststellung dem RP Kassel Entgegenkommen signalisiert. Wir sprachen mit NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne).

Herr Remmel – was spricht aus Ihrer Sicht gegen die 63-Kilometer-Pipeline, mit der K+S Salzabwässer von der Halde in Neuhof-Ellers bei Fulda zur Werra bringen will? Die Salzfracht in der Werra erhöht sich damit um 10 Prozent – und bisher fahren Woche für Woche Hunderte Lkw die Brühe über Land. Auch nicht umweltfreundlich, oder?

Johannes Remmel: Die Versalzung von Werra und Weser ist seit Jahrzehnten ein Problem für die Natur, für die Anlieger und die Gewässernutzer. Jährlich werden zirka 14 Millionen Kubikmeter Salzabwasser in die Werra eingeleitet oder in den Untergrund versenkt. Diese Umweltbelastung muss beendet werden. Deshalb haben die Landtage von Hessen und Thüringen auch 2007 die Einrichtung eines runden Tisches beschlossen. Der runde Tisch hat am 9. Februar 2010 Empfehlungen veröffentlicht. Die müssen jetzt auch in Maßnahmen münden. Und der zentrale Vorschlag war, mit einer Pipeline in die Nordsee eine Gesamtlösung für die Salzproblematik umzusetzen.

Es geht aktuell beim Planfeststellungsverfahren aber nur um die 63-Kilometer-Röhre aus Neuhof-Ellers zur Werra, nicht um das ganz große Rohr... Remmel: Der alleinige Bau einer Pipeline aus dem Raum Fulda an die Werra löst ein Entsorgungsproblem von K+S nur zulasten der Umwelt. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie schreibt vor, dass der Zustand der Gewässer sich nicht verschlechtern darf. Das würde aber passieren, wenn hier weiter und verstärkt Salzabwasser eingeleitet wird.

Sie haben jüngst gesagt, NRW könne einer Pipeline in die Werra nur dann als Zwischenlösung zustimmen, „wenn verbindlich geklärt ist, dass die Nordsee-Pipeline gebaut wird“. Wen soll diese Bedingung schrecken? Über den Bau der Röhre aus Neuhof zur Werra hat NRW doch gar nicht mitzuentscheiden …

Remmel: In der Tat läuft ein Planfeststellungsverfahren, das Regierungspräsidium Kassel entscheidet über die Zulässigkeit des Baus und des Betriebs dieser Pipeline. Das RP Kassel hat festgestellt, dass weiträumige Auswirkungen in Werra und Weser durch die geplante Einleitung der salzhaltigen Wässer nicht auszuschließen sind. Deswegen müssen in NRW die betroffenen Kommunen, Kreise und die Bezirksregierung Detmold beteiligt und angehört werden. Daher muss sich das RP Kassel mit den vorgetragenen erheblichen Bedenken auseinandersetzen. Zudem muss es die gesamte Faktenlage berücksichtigen. Und dazu gehören die Aussagen des runden Tisches. Ich will nicht ausschließen, dass sich auch die EU-Kommission mit der Frage beschäftigen muss.

Auf wie vielen Weserkilometern ist NRW vom Salzwasser betroffen? Welche Schäden sind die schlimmsten?

Remmel: Die Weser misst 427 Kilometer, davon liegen 115 Kilometer in NRW, wir haben also auch ein Interesse daran, dass der Fluss gesund ist. Die Salzbelastung verhindert schon jetzt, dass Weserwasser als Trinkwasser genutzt wird. Und die Landwirte können ihre Felder nicht damit beregnen. Auch die Angler leiden unter der Salzbelastung. Wir wollen lebendige Gewässer für die Umwelt und für die vielen Arten, die dort leben, aber vor allem für die Menschen. Wir brauchen gesundes Wasser.

Sie haben Ihre Kollegen in Hessen und Thüringen angeschrieben, um - wie Sie sagen - „endlich alle Ergebnisse des runden Tisches durchzusetzen“. Was heißt das denn konkret?

Remmel: Die Empfehlungen des Runden Tisches sind eindeutig: Eine Lösung der Salzproblematik wird nur durch den Bau einer Nordsee-Pipeline möglich sein. K+S hat ja auch schon öffentlich angekündigt, eine entsprechende Planung vorzunehmen. Diese Planungen müssen forciert werden und bei den anstehenden Genehmigungen als verbindliche Voraussetzung angeführt werden.

Von Wolfgang Riek

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