Nach Neuregelung des Nichtraucher-Schutzgesetzes sind die Meinungen gespalten

Qual oder Qualm?

504.03.1004.03.10|Bad Hersfeld|6 Kommentare
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Bad Hersfeld. Seit Monaten hat niemand mehr etwas vom Nichtrauchergesetz in Hessen gehört. Sowohl die Raucher als auch die Gastwirte schienen sich damit abgefunden zu haben, dass sie sich mit ihrem Glimmstängel entweder in einen viel zu kleinen und stickigen Raum quetschen oder vor der Tür frieren mussten.

Nur gestellt! Auch in Zukunft darf am Tresen des Weinstüble nicht wieder geraucht werden. Foto: Hahn

Nur gestellt! Auch in Zukunft darf am Tresen des Weinstüble nicht wieder geraucht werden. Foto: Hahn

Doch seit dieser Woche geht die Diskussion in eine neue Runde: Der Landtag lockerte das Nichtraucherschutzgesetz. In Diskotheken, Spielkasinos, geschlossenen Gesellschaften und Festzelten darf wieder geraucht werden.

Für Kneipen ändert sich eigentlich nichts. In Einraumkneipen unter 75 Quadratmetern, sogenannten Eckkneipen durfte schon seit 2008 wieder geraucht werden. Aber weder im „Weinstüble und Café“ in der Breitenstraße noch im „Newscafé“ am Linggplatz solle sich am Nichtrauchertum etwas ändern.

Konsequente Regelungen

Dieter Nürnberger, Inhaber des Weinstübles sagt, dass zwar mit dem ersten Beschluss des Nichtrauchergesetzes gut ein Drittel der Gäste weggeblieben seien, er das jetzt aber nicht wieder ändern wolle. Immerhin sei die Politik in dieser Sache so wankelmütig, dass man sich für eine Sache entscheiden müsse, bevor man das Rauchen jetzt wieder erlaubt, um es später erneut verbieten zu müssen. Die Gäste wollten schließlich konsequent durchgehaltene Regeln.

Muss ich wohl mitziehen

In Diskotheken sieht es jedoch anders aus, zumal es in der Gegend nicht viele gibt. „Dann muss ich wohl mitziehen“ meint Hartmut Mänz, Inhaber des Nachtcafés in Unterhaun, „obwohl ich mich gerade ans Nichtrauchergesetz gewöhnt hatte“. Er befürchtet, dass die Raucher und ihre Freunde in andere Diskotheken fahren, in denen sie wieder rauchen dürfen.

Bevormundung der Gäste

Hanns Karl Madelung, Vorstand des Hotel- und Gaststättenverbands Waldhessen jedoch begrüßt die neue Regelung. „Keine Bevormundung mündiger Bürger!“ betont er und fügt an, dass der Markt sich selbst regele. Wenn ein Gastwirt sich entscheidet, in seinem Lokal das Rauchen wieder zu erlauben und die Nichtraucher wegbleiben, wird er seine Meinung vielleicht ändern. Andersherum wird es ebenso laufen. Madelung selbst ist zwar Nichtraucher, vertritt seine Meinung für das Rauchen aber vehement. „Ich maße mir nicht an, für andere zu entscheiden, ob und wo sie rauchen dürfen. Das muss jeder selbst wissen.“

Klare Fehlentscheidung

Ob das auch die Nichtraucher wissen, die sich dann wieder dem Qualm aussetzen, hält zumindest Dr. Thomas Handke für fragwürdig. „Eine gesundheitspolitische Fehlentscheidung“ nennt er den Entschluss des Landtags. Studien aus den USA hätten bereits positive Auswirkungen auf die Anzahl akuter Herzinfarkte nachgewiesen. Sicher läge kein Zwang vor, als Gast in Kneipen oder Diskotheken zu gehen aber die Gesundheit, besonders der Jugend, müsse doch geschützt werden.

Ein weiterer Aspekt der Lockerung des Nichtraucherschutzgesetzes ist das Schicksal der Angestellten. Sie können vor dem blauen Dunst nicht fliehen, sollte der Betreiber ihres Arbeitsplatzes das Rauchen darin wieder erlauben.

Von Florian Hahn undIrene Radick

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