Lockvögel und Mondpreise

Verbraucherzentrale warnt: Auch im Sommerschlussverkauf ist nicht alles erlaubt

Lockvögel und Mondpreise

030.07.1030.07.10|Bad HersfeldFacebook
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Auch bei Schlussverkäufen müssen sich Händler an Gesetze zum Schutz des Kunden halten. Elisabeth Feik-Schreiber von der Verbraucherberatung Bad Hersfeld rät vor allem bei Schnäppchen zum Preisvergleich und warnt vor Täuschungsangeboten.

Elisabeth Feik-Schreiber

Elisabeth Feik-Schreiber

Lockvogelangebote

Wirbt ein Händler beispielsweise in einem Prospekt für ein Produkt, so muss es noch mindestens drei Tage nach Erscheinen der Werbung vorrätig sein. Ist dies nicht der Fall, liegt der Verdacht eines Lockvogelangebotes nahe, das Kunden in das Geschäft locken soll, die sich in Ermangelung des beworbenen Produkts für ein teureres entscheiden. Der Kunde kann sich in diesem Fall beim Ordnungsamt oder beim Geschäftsführer beschweren.

Mondpreise

Es kann vorkommen, dass ein Händler Preisnachlässe im Rahmen eines Schlussverkaufes nur vorgaukelt, nämlich dann, wenn er die Preise vorher erhöht hat. Diese Vorgehensweise ist verboten. Es liegt allerdings am Kunden, einen solchen Mondpreis zu beweisen, was häufig fast unmöglich ist. Beim Schlussverkauf sollte man am besten auf das Preisschild schauen: Sind dort sowohl der reguläre als auch der reduzierte rot gefärbte Preis aufgedruckt, handelt es sich bei dem Sonderangebot vermutlich um einen Mondpreis. Kaum ein Unternehmen macht sich die Mühe, bei einem Schlussverkauf noch einmal alle Preisschilder neu zu drucken.

Man kann also davon ausgehen, dass das vermeintliche Schnäppchen in Wahrheit gar keines ist. Ansonsten hilft oft nur der Preisvergleich.

Reklamation bei Mangelware

Oft kann man bei Schlussverkäufen Hinweise sehen, die den Umtausch von Aktionsware ausschließen. Sollte man nach dem Kauf eines Produktes allerdings Mängel finden, auf die vorher nicht ausdrücklich hingewiesen wurde, so ist der Händler verpflichtet, dem Kunden sein Geld zurückzugeben. Oft haben Kaufhausketten strengere Reklamationsvorschriften als Unternehmen vor Ort, die auf eine Stammkundschaft angewiesen sind. (hb)

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