Bad Hersfeld. Auf Unverständnis stößt die 22-Uhr-Sperrstundenregelung für die Außengastronomie bei den Bad Hersfelder Grünen. „Warum wurde nicht zunächst das Gespräch mit den Gastwirten gesucht, bevor man gleich das Kind mit dem Bade ausschüttet?“, fragt die Grüne Stadtverordnete Monika Schmidt.
In den Sommermonaten habe die Innenstadt durch die Außenbewirtschaftung eine besondere Atmosphäre, die nicht nur von den Hersfeldern, sondern vor allem auch von den Gästen besonders geschätzt werde. „Es wird sich herumsprechen, wenn bei uns um 22 Uhr die Bürgersteige hochgeklappt werden. Hat man bedacht, dass unsere Festspielgäste dieses Angebot im Anschluss an die Aufführungen möglicherweise in ihre Entscheidung für oder gegen einen Besuch einbeziehen?“
Selbstverständlich gebe es auch ein Recht auf Nachtruhe, doch müsse zunächst festgestellt werden, wo eigentlich die Ursachen für die Störungen liegen. Schlägereien vor den Kneipen zu nächtlicher Stunde – möglicherweise Anlass der aktuellen Beschwerden – könne man mit einer rigiden Sperrstundenregelung jedenfalls kaum verhindern.
Im Übrigen gebe es genügend rechtlichen Spielraum, um eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen. Es existiere keine klare Vorschrift für Sperrzeiten im Außenbereich, worauf der Hotel- und Gaststättenverband ausdrücklich hinweise.
Eine solche Regelung ermögliche das Einschreiten der Ordnungsbehörde im Einzelfall, ohne die gesamte Außengastronomie zu bestrafen.
„Wir hoffen sehr, dass es hier zu einem Interessenausgleich kommt, denn ein wenig mediterranes Flair in den Abendstunden tut unserer Stadt ausgesprochen gut“, erklärt Schmidt abschließend.



Empfehlen Sie diesen Artikel Ihren Freunden und Bekannten!
Bitte berichtigen Sie oben aufgeführte Fehler und klicken danach noch einmal auf den Absenden Button.
Bitte setzen Sie sich mit der technischen Abteilung in Verbindung.
Nicht alle Aufgaben konnten abgearbeitet werden.