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Weiterbau der A 44 - Urteil im April

Frank Thonicke über die A 44 - keine Wette auf Sieg

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Ob das Bundesverwaltungsgericht den Weiterbau der A 44 erlauben wird, ist nach zwei Verhandlungstagen nur schwer abzusehen. Tatsache ist, dass sich das Land Hessen bemüht hat, seine Schularbeiten zu machen.

Mit knapp 40 Frauen und Männern bot es eine ganze Armee von Rechtsanwälten, Gutachtern und Experten auf. So ähnelte die Gerichtsverhandlung einem Fortbildungskurs in Geologie, Gewässer- und Tierkunde. Die hohen Richter fanden gleichwohl zwei Kritikpunkte: Zum einen geht es um zusätzliche Stickstoffeinträge in den Waldboden, die der Verkehr auf der Autobahn mit sich bringen könnte. Zum anderen verlieren die Fledermäuse einen geringen Teil ihres Jagdreviers.

Kann das Problem Stickstoff nicht gelöst werden, muss das Land dennoch nicht die Flinte ins Korn werfen: Man könnte zusätzliche Waldgebiete als Ausgleichsflächen präsentieren. Schwieriger wird es bei den Fledermäusen: Was kann man tun, dass sie trotz Autobahn so jagen können wie zuvor?

Sowohl das Land Hessen als auch der klagende BUND waren nach den zwei Tagen von Leipzig vorsichtig optimistisch. Wetten auf einen Sieg vor Gericht wollte keiner. Vielleicht können das Land und alle Autobahn-Befürworter etwas hoffnungsfroher sein. Schließlich hat genau derselbe Senat des Bundesverwaltungsgerichts vor zwei Jahren den Bau der Autobahn auf der Lichtenauer Hochebene erlaubt. Und der Vorsitzende Richter stelle auch dieses Mal klar: Trotz der großen Bedeutung des Naturschutzes braucht der Mensch nun einmal Verkehrswege.

Quelle: HNA Online

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