A44-Ausbau: Wahrscheinlich noch kein Urteil - Prozess um Weiterbau vor dem Bundesverwaltungsgericht

Prozess um Weiterbau vor dem Bundesverwaltungsgericht

A44-Urteil: Wahrscheinlich neuer Termin

010.03.1010.03.10|Hessen|
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Leipzig. Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute früh der Prozess um den Weiterbau der Autobahn A 44 begonnen. Es wird über den Abschnitt zwischen Hessisch Lichtenau-Ost und Hasselbach verhandelt.

© dpa

Bürgermeister und Gemeindevertreter der Ortschaften am geplanten Verlauf der A 44 demonstrieren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Gegen die 4,3 Kilometer lange Strecke, die 83 Millionen Euro kosten soll, hatte die Umweltschutzorganisation BUND geklagt. Der Vorsitzende Richter Ulrich Storost sagte zu Beginn des Prozesses, es könne sein, dass heute und morgen noch kein Urteil verkündet werde. Für die Urteilsverkündung werde man wahrscheinlich einen neuen Termin ansetzen.

 Falls die Leipziger Richter den Bau erlauben, wäre die Autobahn eine ganzes Stück vorangekommen. Die Planer hoffen, dass bis zum Jahr 2015 insgesamt rund 22 Kilometer der insgesamt 64 Kilometer langen Autobahn zwischen Kassel und Eisenach (Baukosten insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro) fertig sind.

Die Gerichtverhandlung wurde von einer Demonstration von über 100 Bürgern aus dem Werra-Meißner-Kreis begleitet. Sie waren zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig gereist. Angeführt von Bürgermeister von Hessisch Lichtenau, Jürgen Herwig, hielten die Demonstranten Plakate hoch. Darauf war zu lesen: "Wir Menschen brauchen die A 44."

Die Verhandlung begann mit erheblicher Verzögerung. Die 83 Sitze im Saal reichten bei weitem nicht aus. Der Vorsitzende Richter Ulrich Storost entschuldigte sich dafür, freute sich aber gleichzeitig über das "riesige Interesse".

Externer Link zum Stand der Planungen:

www.zukunftsraum-werra-meissner.de

Der BUND klagt gegen den Abschnitt, weil er erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Schutzgebietes Werra-Wehretal fürchtet. Das Gebiet sei die Heimat einer einzigartigen Fledermauspopulation, heißt es. Hier würden, so der BUND, 40 Prozent aller für die Fortpflanzung wichtigen Weibchen der Art "Großes Mausohr" (etwa 3000 Exemplare) und über 200 Weibchen der Bechstein-Fledermaus leben.

Beim BUND sah man den Prozess optimistisch entgegen. Aktivitäten des Landes Hessen kurm vor dem Prozess - man legte ein neues Gutachten vor- bezeichnete der BUND als "kurios". In dem Gutachten geht es um Einträge von Stickoxyd in den Boden und um das Vorkommen von Haselmäusen.

Von Frank Thonicke

Quelle: HNA Online

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