011.03.1011.03.10|Hessen
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Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht wird am 14. April um 9 Uhr in Leipzig das Urteil über den Weiterbau der Autobahn A 44 verkünden. Das kündigte am Donnerstag der Vorsitzende Richter des 9. Senats, Ulrich Storost, an.

© Thomas Stephan, BUND
A 44-
Konkret geht es um den Abschnitt zwischen Hessisch Lichtenau/Ost und Hasselbach. Die Umweltschutzorganisation BUND hatte gegen die Baugenehmigung geklagt, weil durch die Autobahn das FFH-
Das Bundesverwaltungsgericht hat am Donnerstagmorgen den Prozess um den Weiterbau der Autobahn A 44 fortgesetzt. Im Mittelpunkt des zweiten Verhandlungstages stand der Artenschutz.
Für den Abend wird eine Erklärung des Gerichts erwartet, wann ein Urteil verkündet wird.
Was fehle, seien vertiefende Untersuchungen über das Verhalten der Tiere und über die Aufzuchtstätten der Wildkatzen.
Das Land Hessen erklärte dazu, man baue nicht "im luftleeren Raum", sondern entlang der vielbefahrenen Bundesstraße B 7. Die Aufzuchtsstätten der Wildkatzen würden sich im tiefen Kaufunger Wald und nicht in der Nähe einer Straße befinden.
Diskutiert wurde auch die Frage, ob Fledermäuse, die sich in Bäumen vertecken, nicht bei Rodungsarbeiten getötet würden. Für das Land Hessen stellte sich die Frage nicht. Gerodet würde nur in den Wintermonaten - dann befänden sich die Tiere im Winterquartier (Erdspalten, Stollen, Felshöhlen).
Außerdem würde vor den Rodungen jeder Baum noch einmal auf Baumhöhlen hin untersucht. Diskutiert wurden auch die Auswirkungen des Autobahnbaus auf Schlingnatter, Haselmaus und Wasseramsel.
Quelle: HNA OnlineSchreiben Sie zum Beitrag Ihre Meinung oder laden Sie Bilder und Videos zu ihrem Profil hoch. In unserer Community lernen sie sicher auch neue Freunde kennen.