A 44-Prozess, Urteil am 14. April - BUND: Autobahn eine Barriere für die Wildkatze

Am Verhandlungstag am Donnerstag ging es um den Artenschutz

Urteil über Weiterbau der A 44 am 14. April

011.03.1011.03.10|HessenFacebook
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Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht wird am 14. April um 9 Uhr in Leipzig das Urteil über den Weiterbau der Autobahn A 44 verkünden. Das kündigte am Donnerstag der Vorsitzende Richter des 9. Senats, Ulrich Storost, an.

A 44-Prozess, 2. Tag: Eine Barriere für die Wildkatze?

© Thomas Stephan, BUND

A 44-Prozess, 2. Tag: Eine Barriere für die Wildkatze?

Konkret geht es um den Abschnitt zwischen Hessisch Lichtenau/Ost und Hasselbach. Die Umweltschutzorganisation BUND hatte gegen die Baugenehmigung geklagt, weil durch die Autobahn das FFH-Schutzgebiet Werra-Wehretal mit seiner Fledermauspopulation beeinträchtigt werde.

2. Prozesstag: Donnerstag ging es um den Artenschutz

Das Bundesverwaltungsgericht hat am Donnerstagmorgen den Prozess um den Weiterbau der Autobahn A 44 fortgesetzt. Im Mittelpunkt des zweiten Verhandlungstages stand der Artenschutz.

Für den Abend wird eine Erklärung des Gerichts erwartet, wann ein Urteil verkündet wird.

Lesen Sie dazu auch:

  • A44-Urteil: Wahrscheinlich neuer Termin

Der gegen die Autobahn klagende BUND erklärte, für Luchs und Wildkatze würde die Autobahn eine Barriere darstellen. Sie könnten nicht mehr frei umherstreifen. Die vorgesehenen Überquerungsmöglichkeiten über die Autobahn würden für die Tiere nicht ausreichen.

Was fehle, seien vertiefende Untersuchungen über das Verhalten der Tiere und über die Aufzuchtstätten der Wildkatzen.

Das Land Hessen erklärte dazu, man baue nicht "im luftleeren Raum", sondern entlang der vielbefahrenen Bundesstraße B 7. Die Aufzuchtsstätten der Wildkatzen würden sich im tiefen Kaufunger Wald und nicht in der Nähe einer Straße befinden.

Diskutiert wurde auch die Frage, ob Fledermäuse, die sich in Bäumen vertecken, nicht bei Rodungsarbeiten getötet würden. Für das Land Hessen stellte sich die Frage nicht. Gerodet würde nur in den Wintermonaten - dann befänden sich die Tiere im Winterquartier (Erdspalten, Stollen, Felshöhlen).

Außerdem würde vor den Rodungen jeder Baum noch einmal auf Baumhöhlen hin untersucht. Diskutiert wurden auch die Auswirkungen des Autobahnbaus auf Schlingnatter, Haselmaus und Wasseramsel.

Quelle: HNA Online

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