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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Vater von Amokläufer von Winnenden

Anklage gegen Vater von Winnenden-Amokläufer

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Stuttgart - Gut zehn Monate nach dem Amoklauf von Winnenden hat die Staatsanwaltschaft den Vater des Täters Tim K. wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

© dpa

Vater von Winnenden-Amokläufer Tim K. angeklagt.

Jörg K. bewahrte die bei der Tat verwendete Pistole und Munition im Schlafzimmer auf und muss sich deswegen auch wegen Verstoß gegen das Waffengesetz verantworten, wie eine Sprecherin der Anklagebehörde am Freitag in Stuttgart mitteilte. Ihm wird auch fahrlässige Körperverletzung in 13 Fällen zur Last gelegt. Ein Termin für die Verhandlung vor dem Stuttgarter Landgericht steht noch nicht fest.

Das Waffengesetz schreibt vor, dass Waffen und Munition so aufbewahrt werden müssen, dass nicht unbefugte Personen darauf Zugriff haben. Daher müsse etwa derjenige, der eine Waffe entgegen den Vorschriften aufbewahre, grundsätzlich mit einer Bestrafung wegen fahrlässiger Tötung rechnen, wenn mit der Waffe ein Mensch getötet werde, argumentiert die Staatsanwaltschaft. Die Tat kann mit Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.

Bei dem Amoklauf am 11. März erschoss der 17-jährige Tim K. 15 Menschen und tötete sich selbst. An der Albertville-Realschule von Winnenden tötete er acht Schülerinnen und einen Schüler sowie drei Lehrerinnen. Auf der Flucht erschoss er einen Gärtner. Dann nahm er einen Autofahrer als Geisel und zwang ihn, nach Wendlingen zu fahren. In einem Autohaus erschoss der 17-Jährige einen Autoverkäufer und einen Kunden. Insgesamt gab er 113 Schüsse ab. Außerdem fanden die Ermittler 171 nicht abgefeuerte Patronen an den Tatorten.

Staatsanwaltschaft will Grundsatzentscheidung

Tim K. war vor der Tat in psychiatrischer Behandlung. Welche Rolle dieser Umstand in dem Verfahren gegen seinen Vater spielt, ist noch unklar. “Ob darüber hinaus schulderhöhende Umstände vorliegen, wird in der Hauptverhandlung zu klären sein“, erklärte die Staatsanwaltschaft weiter. Dies gelte etwa für die Frage, ob der Vater aufgrund konkreter Anhaltspunkte die Gefahr eines Missbrauchs der Tatwaffe durch Tim K. hätte erkennen können und müssen.

Die Staatsanwaltschaft wollte das Verfahren gegen Jörg K. offenbar mit einem Strafbefehl abschließen. Davon sei abgesehen worden, “um eine vollständige und transparente Aufklärung aller für und gegen den Angeschuldigten sprechenden Umstände zu erreichen, die für die Frage der Schuld und die Bemessung der Rechtsfolgen von Bedeutung sind“. Daneben sprachen auch “generalpräventive Erwägungen“ für eine Anklage. Wegen der besonderen Bedeutung des Falles wurde die Anklage nicht beim Amtsgericht, sondern beim Landgericht Stuttgart erhoben. Ende## AP/rd,os/se

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