Steuerfreie Zigaretten dürfen an Familie verschenkt werden

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    • 30.11.11
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Wer darf steuerfreie Zigaretten verschenken?

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München - Im Ausland sind Zigaretten oft viel günstiger als in Deutschland. Doch es gibt strenge Regeln für den sogenannten "zollfreien Eigenbedarf". 

© dpa

Für Touristen sehr attraktiv: Zollfreie Ware einkaufen.

Wer im Ausland steuerfrei Zigaretten für den Eigenbedarf erwirbt und die dann nahen Verwandten schenkt, verstößt nicht gegen Zollbedingungen. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Bundesfinanzhofes (BFH) in München hervor (VII R 59/10). Demnach ist ein tabaksteuerfreier Eigenbedarf auch dann gegeben, “wenn eine Privatperson in einem anderen Mitgliedstaat Zigaretten erwirbt, in das Steuergebiet verbringt und an Familienangehörige verschenkt“.

Im konkreten Fall war eine Familie nach Polen gereist, wo eine Frau, ihr Vater und beide Großeltern je eine Stange Zigaretten steuerfrei einkauften. Anschließend schenkten die Älteren ihre Zigaretten der Frau, diese wurde jedoch auf der Heimreise von einer mobilen Zollstreife gestoppt und die Beamten stellten einen Großteil der Zigaretten sicher, weil sie den Eigenbedarf der Klägerin überschritten. Dagegen klagte diese und bekam vom BFH Recht.

Laut Urteil deckt auch derjenige einen Eigenbedarf, der aus eigenem Willen Geschenke für nahe Familienangehörige einkauft. “Das Steuerprivileg steht demnach nicht nur Rauchern zu, die sich für den eigenen Bedarf in anderen Mitgliedstaaten mit billigen Zigaretten eindecken“, berichtet der BFH, sondern auch beschenkten Angehörigen. Bedingung ist, dass kein Transportunternehmen eingeschaltet wird: “In diesen Fällen fehlt es an der Voraussetzung des Selbstverbringens.“

Einkaufen in EU-Ländern:

Grundsätzlich besteht zwischen allen EU-Ländern ein „freier Warenverkehr“. Das bedeutet konkret: Urlauber können so viele Schuhe aus Italien, Trachten aus Österreich oder Antiquitäten aus Frankreich nach Deutschland karren, wie sie wollen. Ganz anders schaut es aber bei Zigarren und alkoholischen Getränken aus. Bei diesen Genussmitteln gelten „Indikativmengen“, wie es auf Zöllnerdeutsch heißt: maximal 800 Zigaretten, 10 Liter Likör oder Schnaps mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Prozent, 90 Liter Wein, 110 Liter Bier

Einkaufen in Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören:

Hier müssen sich die Heimkehrer an so genannte Reisefreimengen halten. Wer mit dem Flieger oder auf dem Seeweg die Grenze passiert, darf Waren im Wert von maximal 430 Euro zollfrei mitbringen. Für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren gilt ein Limit von 175 Euro. Bei Einreise auf dem Landweg, also mit Auto oder Bahn, reduziert sich der Betrag auf 300 Euro (Heranwachsende wie am Flughafen 175 Euro). Unabhängig vom Reiseweg sind 200 Glimmstängel frei, ebenso ein Liter Schnaps (22 Prozent Alkohol oder mehr), vier Liter Wein, 16 Liter Bier.

dpa

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