Reise und Recht: Die kuriosesten Fälle der deutschen Justiz 

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    • 27.05.11
    • Kurioses

Reise: Die kuriosesten Fälle vor Gericht 

  • Blondinen, die sich grün ärgern: Als Blondine ging eine Mallorca- Urlauberin in den Pool, wie ein Marsmännchen mit grün gefärbten Haaren kam sie wieder heraus: Der zu hohe Chlor-Anteil im Wasser hatte die Haare der Klägerin verfärbt. Das beeinträchtigte die weitere Urlaubsfreude erheblich. Das Amtsgericht Bad Homburg sprach ihr eine Reisepreisminderung von zehn Prozent zu. © dpa

  • Pool

    Das zusätzlich geforderte Schmerzensgeld gab es allerdings nicht. Begründung: Die Klägerin trug keine Badekappe, außerdem habe sie, so die Beweisaufnahme, die Haare früher bereits in schrillen Farben gefärbt. (AZ 2C 109/97-10). © dpa

  • Reise Recht kuriose Fälle Urteile

    Schwanger durch den Hotel-Pool: Schier unglaublich, aber trotzdem wahr ist auch die Geschichte einer polnischen Mutter, die eine Schadensersatzklage anstrebte, weil ihre Tochter schwanger aus dem Ägypten- Urlaub nach Hause kam. Schuld sei ihrer Ansicht nach ein mit Spermien verunreinigter Hotel-Pool gewesen... © dpa

  • Reise Recht kuriose Fälle Urteile

    Zu hohe Wellen auf den Seychellen: Aktuell kursiert das Urteil eines Wiesbadeners, der aufgrund der Wetterbedingungen auf den Seychellen das Meer nicht nach seinen Vorstellungen nutzen konnte. Das Landgericht Hannover verneinte einen Minderungsanspruch an den Reiseveranstalter. (AZ 1 O 59/09). © dpa

  • Reise Recht kuriose Fälle Urteile

    Abifeier auf dem Seniorenschiff: Zwei Abiturientinnen wollten ihre bestandene Prüfung mit Gleichaltrigen auf einer Piratenschiff- Kreuzfahrt vor der Küste Dalmatiens feiern. Die Schiffsreise wurde von eine Jugend-Reiseveranstalter angeboten, der sich auf Urlauber bis maximal 25 Jahre spezialisiert hatte... © ots

  • ...Weil der Zweimaster aber überbucht war, wurden die Abiturientinnen auf einem anderen Schiff untergebracht. Auf dem Ersatzdampfer befanden sich allerdings ausschließlich Reisende der Generation 75 Plus. Den Jugendlichen wurde vor Gericht Schadensersatz in Höhe von 80 Prozent des Reisepreises (1100 Euro) zugesprochen (LG Frankfurt/ Main, AZ 2/24 S 15/04). © dpa

  • Reise Recht kuriose Fälle Urteile

    Business-Class mit Schnarchkonzert: Unerträglich war für einen Südafrika- Reisenden das Schnarchkonzert seines Sitznachbarn im Flieger. Er wollte sein Geld von der Fluggesellschaft zurückerstattet bekommen. Das Amtsgericht Frankfurt stufte die Lärmbelästigung als bloße Unannehmlichkeit ein, die ein Fluggast auch in der Business-Class hinzunehmen hätte (AZ 31 C 842/01-83). © dpa

  • Reise Recht kuriose Fälle Urteile

    Zu viele Einheimische auf Mauritius: Einem deutschen Urlauberpärchen missfielen die Einheimischen, die sich ebenfalls am Strand von Mauritius sonnten. Das Amtsgericht Aschaffenburg sah in der Anwesenheit der Einheimischen jedoch weder einen Reisemangel noch Grund für getrübte Urlaubsfreuden und wies die Klage ab (AZ 13 C 3517/95). © dpa

  • Reise Recht kuriose Fälle Urteile

    Albtraum Himmelbett: Aus allen Wolken fiel ein Urlauberpaar, als es in Venedig das Hotelzimmer der Kategorie Grand Deluxe betrat (pro Nacht knapp 480 Euro). Statt des im Reisekatalog abgebildeten Himmelbetts mit Vorhängen stand dort ein ganz unromantisch Doppelbett. Da das Zimmer auch sonst nicht den Katalogbildern entsprach, erstritten sich die Urlauber eine Rückerstattung des Reisepreises von 15 Prozent (AZ 414 C 3852/08).

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    Naturerscheinung am Karibikstrand: Mehr als 400 Flohbisse am Körper zählte ein Urlauberpaar nach dem ersten Strandtag in der Dominikanischen Republik. Eine Klage gegen den Reiseveranstalter blieb allerdings erfolglos. Beim Auftreten von Sandflöhen handle es sich, so die Richter am Amtsgericht Köln, „um nicht zu verhindernde Naturerscheinungen“. (AZ 134 C 419/07). © dpa

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    Keine Getränke ohne Trinkgeld: Zwei Touristen hatten einen Kuba-Urlaub all inclusive gebucht. Doch nur mit regelmäßigen Trinkgeldzahlungen gab es Getränke, ansonsten waren lange Wartezeiten die Regel. Das Amtsgericht Köln sprach den beiden Urlauber eine Minderung des Reisepreises zu. Es könne nicht angehen, dass Personal für bereits bezahlte Leistungen Trinkgeld begehre. (Amtsgericht Köln, AZ 122 C 171/00). © dpa

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    Der Muezzin darf rufen: Die täglichen Muezzin-Gebetsrufe vom benachbarten Minarett wollten einer Türkei-Touristin nicht gefallen. Sie rief den Richter wegen des angeblichen Reisemangels zu Hilfe. Das Amtsgericht Düsseldorf befand die Gebetsrufe allerdings als hinzunehmende, ortsübliche Geräusche und lehnte einen Minderungsanspruch ab (AZ 48 C 5461/08). © dpa

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    Ramadan: Im Fastenmonat Ramadan hatte ein Ehepaar eine Oman-Reise angetreten und nach der Hälfte der Reisezeit wieder abgebrochen. Denn auch für das Paar galt: Kein Rauchen kein Essen, keine Getränke, von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang. Das Ehepaar bekam zehn Prozent des Reisepreises zurückerstattet. Die Reisebüromitarbeiterin hätte, laut dem Gericht, besser aufklären müssen. (Landgericht Dortmund, AZ 17 S 45/07). © dpa

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    Keine Sonnengarantie über der Sahara: Am Roten Meer regnet es in manchen Regionen nur alle zehn Jahre einmal. Ein Urlauber hatte trotzdem Pech mit dem Reisewetter. Er forderte wegen des nasskalten Wetters vom Reiseveranstalter sein Geld zurück. Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt wies die Klage ab, denn für Regenwetter gäbe es keinen Ersatz. (Amtsgericht Stuttgart- Bad Cannstatt, AZ 10 C 801/96). © dpa

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    Schwedischer Stil: Ein Schweden-Urlauber verlangte Schadensersatz, weil sein Ferienhaus nur ein Plumpsklo, und nicht wie im Katalog mit einer Toilette, ausgestattet war. Das Landgericht Hamburg wies die Klage ab: Bei einem Ferienhaus in freier Natur könne nicht zwingend mit einer Wasserspülung gerechnet werden. Der Begriff „WC“ wurde im Katalog absichtlich nicht verwendet. Und ein Plumpsklo sei tatsächlich auch eine Toilette (AZ 313 S 78/02). © dpa

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    Ohne Deo auf Hawaii: Ein Passagier musste unmittelbar vor dem Abflug nach Düsseldorf wieder aussteigen. Grund: Seine Sitznachbarin hatte sich beim Kapitän über den starken Schweißgeruch beschwert. Die Fluggesellschaft musste dem Passagier 260 Euro für das Hotelzimmer aufgrund der Reiseunterbrechung als Schadensersatz erstatten (OLG Düsseldorf, AZ 18 U 110/06). © dpa

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    Entgangene Urlaubsfreuden auch für Fünfjährige: Der Cluburlaub in Ägypten war für einen Fünfjährigen ein Desaster. Kinderpool und Kinderclub waren noch eine Bausstelle. Das Gericht minderte deswegen den Reisepreis um 73 Prozent und gestanden der Klägerin und ihrem Sohn eine Entschädigung von insgesamt 1765 Euro zu. (AZ.: 2-24 S 61/10) © dpa

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Amnesty-International-Bericht: Lob und Kritik für Deutschland wegen Abschiebepraxis
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