Verkauf von Schmerzmitteln soll eingeschränkt werden

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    • 27.06.12
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Neue Regeln beim Schmerzmittelverkauf

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Berlin - Auf Dauer können Schmerzmittel die Magenschleimhaut schädigen oder zu Magen-Darm-Blutungen führen. Deswegen soll es bald große Packungen nur auf Rezept geben. 

© dpa

Wegen möglicher Nebenwirkungen sollen Schmerzmittel nur noch in kleineren Packungen ohne Rezept verkauft werden.

Wegen möglicher Nebenwirkungen sollen einige der gängigsten Schmerzmittel nur noch in kleineren Packungen ohne Rezept verkauft werden. Begrenzt werden sollen die Packungsgrößen der freiverkäuflichen Schmerzmittel mit den Wirkstoffen Acetylsalicylsäure (ASS), Diclofenac, Ibuprofen und Naproxen. Das empfahl ein maßgeblicher Ausschuss beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn.

Die letzte Entscheidung liegt beim Bundesgesundheitsministerium. „Wir werden die Empfehlung gründlich prüfen“, sagte ein Ministeriumssprecher in Berlin.

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Verschreibungsfreie Packungen dieser Mittel sollen laut der Empfehlung auf eine maximale Therapiedauer von vier Tagen begrenzt werden. Größere Packungen sollen verschreibungspflichtig werden. Auf Dauer können die Mittel die Magenschleimhaut schädigen und zu Magen-Darm-Blutungen führen.

Die Meinungen der Experten zu den genauen Größen der Packungen, die man ohne Rezept bekommen soll, gehen auseinander. Doch die Empfehlung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht gilt als wichtige Etappe im monatelangen Ringen um diese Frage. In dem Ausschuss sitzen unabhängige Experten genauso wie Ärzte- und Industrievertreter.

Der in seinen Empfehlungen eigenständige Ausschuss folgte nun einem BfArM-Antrag. Institutspräsident Walter Schwerdtfeger begrüßte das Votum: „Für uns als Überwachungsbehörde steht außer Frage, dass eine übermäßige Anwendung von Schmerzmitteln im Einzelfall schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben kann.“ Vielen Patienten seien diese Risiken nicht ausreichend bewusst. „Eine Begrenzung der Packungsgrößen ist deshalb ein wichtiger Schritt für mehr Information und Sicherheit der Patienten.“

Über einen weiteren Antrag, der Paracetamol der Verschreibungspflicht unterstellen will, war zunächst noch nicht entschieden worden.

dpa

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