Das ändert sich durch die Pflegereform

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    • 29.06.12
    • Allgemein

Das ändert sich durch die Pflegereform

  • Die Pflegereform hat den Bundestag passiert - ein Überblick über die Änderungen und Neuerungen: © dpa

  • PRIVATE VORSORGE: Der Abschluss privater Zusatzversicherungen für den Pflegefall wird steuerlich gefördert. Zahlt ein Versicherter dafür mindestens zehn Euro monatlich, bekommt er fünf Euro dazu. Der aktuelle Gesundheitszustand spielt dabei keine Rolle. © dpa

  • BEITRAGSSATZ: Der Beitrag steigt zum 1. Januar 2013 von 1,95 auf 2,05 Prozent, bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent. Das bringt Mehreinnahmen von 1,1 bis 1,2 Milliarden Euro im Jahr. © dpa

  • LEISTUNGSVERBESSERUNGEN: Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung, die von Angehörigen zu Hause betreut werden und in keiner Pflegestufe sind, können außer den heute möglichen bis zu 200 Euro für Betreuung nun Pflegegeld von 120 Euro oder Sachleistungen von bis zu 225 Euro bekommen. Pflegebedürftige in Stufe I erhalten ein um 70 Euro höheres Pflegegeld (305 Euro) oder um 215 Euro höhere Sachleistungen (bis zu 665 Euro). In Stufe II gibt es beim Pflegegeld 85 Euro mehr (525 Euro), bei Sachleistungen 150 Euro (bis 1250 Euro). © dapd

  • AMBULANTE VERSORGUNG: Demenzkranke bekommen von den ambulante Diensten neben Grundpflege und Haushaltshilfe auch Betreuungsleistungen. © dpa

  • FLEXIBILISIERUNG: Pflegebedürftige und Angehörige können auch Zeitvolumen wählen und darin bestimmte Leistungen eines Pflegedienstes auswählen. © dpa

  • PFLEGENDE ANGEHÖRIGE: Sie sollen leichter eine Auszeit nehmen können. Pflegegeld wird zur Hälfte weitergezahlt, wenn Sie eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. © dpa

  • SELBSTHILFEGRUPPEN: Für sie werden acht Millionen Euro jährlich bereitgestellt. © dpa

  • PFLEGE-WGs: Für Wohnformen zwischen ambulant und stationär gibt es je Bedürftigen 200 Euro zusätzlich. Zur Gründung einer Pflege-WG gibt es zeitlich befristet eine Förderung von Umbauten von 2500 Euro pro Person - maximal 10 000 Euro. © dpa

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    ANTRÄGE AUF LEISTUNGEN UND BERATUNG: Pflegekassen müssen Antragstellern einen Beratungstermin innerhalb von zwei Wochen geben. Ohne fristgerechte Entscheidungen müssen sie pro Woche 70 Euro an Betroffene zahlen. Verständliche Beratung soll Pflicht sein.

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    ÄRZTE IN HEIME: Finanzielle Anreize sollen für mehr Heimbesuche durch Arzt und Zahnarzt sorgen. © dpa

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Miley Cyrus: Darum ist Marihuana besser als Alkohol
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