Berlin - Nach jahrelangen Debatten tritt an diesem Donnerstag das umstrittene Gesetz über die begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in Kraft.

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Die mikroskopische Aufnahme zeigt eine menschliche Eizelle, die in einem Dresdner Speziallabor zu Demonstrationszwecken injiziert wird.
Paare können allerdings noch nicht - wie im Gesetz vorgesehen - Embryonen nach einer künstlichen Befruchtung in Deutschland auf Gendefekte testen lassen. Grund ist eine fehlende Rechtsverordnung.
Der Bundestag hatte im Juni der PID-Zulassung in einer großen Debatte ohne Fraktionsdisziplin zugestimmt. Anträge nach einem weitreichenden Verbot und einem Verbot mit kleineren Ausnahmen hatten eine Mehrheit verfehlt. Das Gesetz tritt nun 14 Tage nach der Ausgabe des entsprechenden Bundesgesetzblatts in Kraft.
“Die Entscheidung zur PID war ein zweifacher Erfolg“, sagte Flach. Die Fraktionsgrenzen seien überwunden worden. Das Parlament sei sich mit großer Mehrheit einig gewesen, dass genetisch stark vorbelasteten Eltern mit Hilfe der PID die Möglichkeit gegeben werden sollte, ein gesundes Kind zur Welt zu bringen. “Die Zeit, in der Frauen eine Schwangerschaft auf Probe in Kauf nehmen mussten, obwohl in ihrer Familie schwere Krankheiten erblich sind oder aber immer wieder Totgeburten auftraten, ist endlich vorbei.“
Die Christdemokraten für das Leben, eine Initiative in der CDU/CSU, kritisierten: “Damit wird der bisherige Embryonenschutz in Deutschland ausgehebelt.“ Die PID werde merkwürdig still Wirklichkeit. Wesentliche Bestandteile der Umsetzung seien ungeklärt und höchst problematisch.
dpa



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