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Windpark in Wildeck: Gemeinde sagt Nein zu den Plänen

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Blick in die Zukunft: Diese Fotomontage der Projektentwickler zeigt den Stand der Planungen für den Windpark Gaishecke im Dezember 2014. Nach den neuesten Plänen sollen zwei Anlagen wegfallen, die anderen Anlagen dafür aber höher werden. © nh

Wildeck. Die Wildecker Gemeindevertretung hat sich in ihrer jüngsten Sitzung einstimmig gegen die geänderten Planungen zum Bau eines interkommunalen Windparks Gaishecke ausgesprochen.

Die Gemeindeverwaltung hatte zunächst einen Beschlussvorschlag vorgelegt, der die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für die geplante Errichtung des Windparks vorsah. Der Vorschlag hatte sich nach der kurzfristigen Veröffentlichung eines neuen Gutachtens über den Vogelflug aber erledigt. 

Angenommen wurde in der Sitzung ein gemeinsamer Änderungsantrag aller Fraktionen, in dem das gemeindliche Einvernehmen versagt wurde. 

Sehr wichtiges Rastgebiet

Gründe für ein Versagen müssen in Einklang mit dem Paragrafen 35 des Baugesetzbuches stehen, erläuterte

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Alexander Wirth

Bürgermeister Alexander Wirth. „Laut Baugesetzbuch liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, wenn das Vorhaben schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder wenn Belange des Naturschutzes beeinträchtigt sind“, heißt es in der Begründung des Änderungsantrags der Fraktionen. Aufgrund verschiedener Gutachten sei festgestellt worden, dass es sich bei diesem Bereich um ein schutzwürdiges Rastgebiet für Vögel handele. Das Naturschutzgebiet Obersuhler und Bosseröder Rhäden zählt zu den bedeutendsten Rastgebieten für durchziehende Vogelarten in ganz Hessen. So lautet das Fazit des neuen Gutachtens. Das Regierungspräsidium Kassel hatte das umfangreiche Gutachten in Auftrag gegeben. 

Daten waren veraltet

Anlass war, dass die Daten über den Rhäden veraltet waren. Dass das Gutachten kurz vor dem Zeitpunkt fertig

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Bernd Sauer

wurde, als in Wildeck die erneute Stellungnahme zum Windpark Gaishecke anstand, sei reiner Zufall gewesen, betonte Bernd Sauer, der Fraktionschef der FWG. Sauer hatte die Studie auf Nachfrage als zweiter Vorsitzender vom NABU Wildeck kurzfristig vom Regierungspräsidium zur Verfügung gestellt bekommen. Im ersten, jetzt veröffentlichten Teil der Studie sind die Rastvogelbestände während des Herbstzugs 2015 untersucht worden. In einem zweiten, noch in Arbeit befindlichen Teil, sollen die Brutvögel im Naturschutzgebiet kartiert werden.

Mitten im Planungsgebiet

Das Gutachten lasse erkennen, dass die meisten Vogelarten in Zugrichtung Südwest ziehen. „Und das liegt vom Rhäden aus gesehen zwischen Salzberg und Hönebach über dem Seulingswald – mitten im Planungsgebiet vom Windpark Gaishecke“, erläuterte Sauer die Ergebnisse des Gutachtens. „Die Umsetzung des Windparks würde demzufolge aus Sicht des Naturschutzes massive negative Einflüsse auf die im Gutachten erwähnten Arten haben“, betonte Bernd Sauer. Er rief die Gemeindevertreter auf, dies bei der Abstimmung zu berücksichtigen. „Wir sollten nicht jeden geplanten Windpark grundsätzlich ablehnen. Nur die Auswahl der Standorte sollte sorgfältiger abgewogen werden.“

Investor will zwei Anlagen weniger bauen – dafür sollen die anderen höher werden

Bei der Stellungnahme der Gemeinde handelt es sich um eine zweite baurechtliche Stellungnahme. Sie war nötig, weil der Investor seine Pläne für den Windpark Gaishecke ändern will. Dafür brauche er eine neue Baugenehmigung, erläuterte Bürgermeister Wirth. Den ursprünglichen Plänen hatte das Parlament aus baurechtlicher Sicht 2014 zugestimmt.

Geändert werden soll nach Wirths Angaben die Trassenführung auf dem Gebiet der Gemeinde Friedewald. Statt 16 will der Investor jetzt nur noch 14 Anlagen bauen. Die Gesamthöhe der Anlagen soll von 200 auf 212 Meter angehoben werden. Bei zwei Anlagen verschiebt sich der Standort – einmal um 30 und einmal um fünf Meter. Die Leistung der Anlagen soll sich von 2,4 auf 3,45 Megawatt erhöhen.

Von den 14 Anlagen befinden sich nach derzeitiger Planung jeweils zwei auf dem Gebiet der Gemeinde Wildeck und der Gemeinde Friedewald und zehn auf dem Gebiet der Stadt Heringen. Die Fläche ist im Regionalplanentwurf als Windvorrangfläche ausgewiesen. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung wird die Gemeinde Wildeck später noch eine Stellungnahme abgeben, in der es um die Wirkung des Bauprojekts auf Schutzgüter wie Menschen, Tiere, Boden, Landschaft oder Kulturgüter gehen wird.

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